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TÜV überziehen: Welche Strafe und Kosten drohen mir?

20.04.2015 - 13:07 Uhr

Wie lange darf man seinen TÜV überziehen und welche Strafe oder Gebühren fallen an, wenn man erwischt wird oder aber einen Unfall in dem Zeitraum gebaut hat. Diese Frage wird sich sicherlich jeder unter uns schon einmal gestellt haben und deshalb haben wir hier einige Informationen zusammengefasst, die wir dazu in den letzten Wochen und Monaten gesammelt haben. Alle hier aufgeführten sind ohne Gewähr und basieren auf eigenen Erfahrungen, die sich mittlerweile vielleicht schon geändert haben. Dennoch kann man die hier aufgeführten Informationen rund um das Thema „TÜV überziehen“ sehr gut benutzen. Jeder der zum TÜV muss, der macht sich entweder keine großen Sorgen, da das eigene Auto noch nicht wirklich alt ist und demnach auch noch keine größeren Probleme zu erwarten sind, oder aber man bangt schon um die Zulassung des Fahrzeuges, da beim letzten Besuch des TÜVs schon einige Mängel aufgefallen sind. Dabei müssen in Deutschland alle Fahrzeughalter von einem PKW oder einem Motorrad immer alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, der kann nicht nur eine Strafe von der Polizei erhalten sondern auch Versicherungstechnisch kann dieses durchaus Auswirkungen haben.

Der TÜV und die Hauptuntersuchung

Was erwartet mich beim TÜV überziehen: Kosten, Punkte und Strafen

Was erwartet mich beim TÜV überziehen: Kosten, Punkte und Strafen

Der TÜV und die zweijährliche Hauptuntersuchung ist in Deutschland Pflicht. Bereits seit dem 1. Dezember 1951 müssen alle Fahrzeughalter in regelmäßigen Abständen zur sogenannten Hauptuntersuchung. Hierbei wird das Fahrzeug überprüft, um sicherstellen zu können, dass dieses Fahrzeug sicher am alltäglichen Verkehr teilnehmen kann und dabei die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Auch wenn der Begriff Hauptuntersuchung durchaus verbreitet ist, nutzen viele Menschen dafür immer noch das Wort TÜV. Nicht selten hört man im Bekanntenkreis „ich muss nächste Woche zum TÜV“ und damit ist meistens die Hauptuntersuchung gemeint. Der TÜV ist lediglich eine Organisation bzw. sind Unternehmen, die unter der im Gesetz vorgeschriebenen Überprüfung die Hauptuntersuchung an dem Fahrzeug vornehmen. Neben dem TÜV gibt es hier zum Beispiel auch Namen wie Dekra oder andere Unternehmen, die eine solche Prüfung durchführen dürfen.

TÜV Überzogen: Erwarten mich Kosten oder Punkte?

Wie oben schon geschrieben ist man verpflichtet aktuell alle zwei Jahre zum TÜV bzw. zur Hauptuntersuchung zu gehen. Wer diese Zeit überzieht, musste bis vor kurzem hin und wieder mal ein Bußgeld zahlen, sofern er dabei von der Polizei erwischt wurde. Durch eine Neuregelung aus dem Jahr 2012 hat der Staat die Zügel ein wenig gelockert. Somit kann man den TÜV überziehen und zwar für 2 Monate. In dieser Zeit erwartet den Fahrer dabei aktuell keine Strafe, Punkte oder andere Kosten. Anders sieht es dabei teilweise bei Versicherungen und speziell bei der Vollkasko-versicherung aus. Es soll Fälle gegeben haben, wo der Vollkaskoversicherung-Schutz deshalb nicht mehr anerkannt wurde. Alleine schon aus dem Grund sich selber nur in einem sicheren Fahrzeug bewegen zu wollen und keinem anderen dadurch in Gefahr bringen zu wollen, empfiehlt es sich immer regelmäßig zum TÜV zu gehen und diesen nicht zu überziehen.

Weitere Fristen, Kosten und Punkte in Flensburg

Wer den TÜV selbst nach dem Puffer von zwei Monaten immer noch nicht aufsucht, um eine Hauptuntersuchung von dem eigenen Fahrzeug durchführen zu lassen, der muss auf jeden Fall mit Kosten rechnen. Die Kosten sehen dabei folgendermaßen aus.

  • Nach 2 Monaten hinter dem Puffer für die Hauptuntersuchung werden zusätzlich 15 Euro fällig.
  • Nach 4 Monaten über dem Termin warten insgesamt 25 Euro Bußgeld auf den Fahrer
  • Wer 8 Monate über dem Termin ist, der bekommt nicht nur ein Bußgeld von 40 Euro sondern auch noch 2 Punkte in Flensburg.

(Stand 2014, alle Angaben ohne Gewähr)

Es erfolgt keine Rückdatierung beim TÜV überziehen

Wer denken sollte, dass man durch den TÜV überziehen noch weitere Nachteile hat, der irrt sich. Im Rahmen einer Neuregelung im Jahr 2012 ist die nächste Hauptuntersuchung immer 24 Monate nach der eigentlichen Hauptuntersuchung. Eine Rückdatierung erfolgt also nicht mehr, wie es vor der Neuregelung noch war. Aber wie oben schon erwähnt können wir jedem nur dazu raten regelmäßig den TÜV aufzusuchen, zur Liebe der eigenen Sicherheit und der Sicherheit der anderen Autofahrer. Es hat schon einen Grund, warum der Gesetzgeber eine Prüfung bzw. HU alle 2 Jahre angeordnet hat. Haben Sie noch weitere Informationen rund um das Thema, TÜV überziehen welche Strafe und Gebühren drohen mir? Wenn dem so ist, dann schreiben Sie uns gerne einen Kommentar.

10 Kommentare zu “TÜV überziehen: Welche Strafe und Kosten drohen mir?

  1. Hansaplast

    Die allesentscheidende Frage, die jeden Leser überhaupt interessiert, ist die Frage nach dem Bußgeld und – darauf kommt es an! – ob es bei den Kosten für die HU auch bei mehr als 4 Monaten überschrittenem Termin bleibt. Soll heißen: a) Bleibt es bei den Mehrkosten von lediglich 15 Euro selbst bei mehr als 4 Monaten?
    b) Ist der TÜV-Prüfer verpflichtet, den Kfz-Halter bei der Polizei anzuzeigen oder hat ihn das nicht zu interessieren?

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    • Gummibär

      15 Euro, bzw. 25 Euro fallen nur an wenn durch Polizei oder Verkehrsüberwachung eine Anzeige/Mängelbericht statt findet.
      Beim TÜV fallen 20% extra an ,für eine erweiterte Prüfung.

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  2. besserwisser 3.0

    @waldkauz : Noch mal gaaanz langsam durchlesen , nachdenken ….und ?
    Jetzt verstanden ???

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  3. waldkauz

    Äh nein, bedeutet es nicht. Das wäre ja eine Rückdatierung, die nicht mehr gemacht wird…

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  4. Waldmann

    selbstverständlich nutze ich die 2 Monate puffer immer voll aus, somit kann man wenigstens ca. 8% Kosten sparen

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    • Waldfrau

      @Waldmann, dann lies Dir doch noch mal den letzten Absatz durch. Der mit der Überschrift: „Es erfolgt keine Rückdatierung beim TÜV überziehen“

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      • Waldkönig

        Das bedeutet eben, dass ab Erscheinen beim Tüv volle 2 Jahre gewährt werden, insofern hat Waldmann also doch recht. Nur, ob man das so machen sollte, im Namen seiner eigenen Sicherheit ist äußerst fraglich..

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        • Peter Müller

          „—–im Namen seiner eigenen Sicherheit ist äußerst fraglich..“

          Lächerlich

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